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In den Bereichen Finanzbuchhaltung* und Lohnbuchhaltung*/ Lohn- und Gehaltsabrechnung* bieten wir Ihnen sehr gern die nachfolgend beschriebenen Leistungen an: Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle, die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung. Wir erbringen ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung.